Es ist gut 10 Jahre her, dass eine Sozialrechtsreform die Bundesrepublik Deutschland ein gutes Stück weit veränderte. Die sogenannte Hartz IV Reform brachte den Menschen, die hilfebedürftig im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches sind das Arbeitslosengeld II (Alg 2).
Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (Oktober 2015) sind heute rund 6.000.000 Menschen von Alg 2 abhängig. Das Erschreckende dabei ist, dass die Zahl der Hartz IV Empfänger, die wirklich arbeitslos ist, seit Jahren rückläufig ist. Stattdessen wächst die Zahl der sogenannten Aufstocker stetig an.
Darf ein Hartz IV Empfänger überhaupt Urlaub machen?
Ja, auch ein Hartz IV Empfänger hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Erholung und Entspannung. Und gerade diejenigen Hartz IV Empfänger, die in Vollzeit arbeiten und trotzdem nicht genug verdienen, um ihre Familie zu ernähren, können ein paar freie Tage mit entsprechender Ablenkung im Jahr gut gebrauchen.
Urlaub als Hartz IV Empfänger – möglich, aber bitte richtig machen
Als Hartz IV Empfänger hat man insgesamt Anspruch auf bis zu 6 Wochen sog. „Ortsabwesenheit“, nur die Hälfte der Zeit (21 Tage) werden jedoch weiter Leistungen gezahlt. Die restlichen 3 Wochen bekommt man nichts.
Überschreitet man diese sechs Wochen, entfällt auch der Anspruch für die ersten drei Wochen. Das klingt für viele unverständlich, ist aber im Prinzip eine Schutzregelung um zu verhindern, dass auf Kosten der Steuerzahler Langzeitabwesenheiten umgesetzt werden. Das es solcher Regelungen bedarf haben wir Typen wie dem im Jahr 2003 durch die Presse berühmt gewordenen „Florida-Rolf“ zu verdanken, die damals noch Sozialhilfe in Deutschland bezogen haben, ihr Leben aber eigentlich komplett im Ausland verbracht haben. Und natürlich ist der Deutsche Steuerzahler nicht dafür da, den dauerhaften Auslandsaufenthalt anderer zu finanzieren.
Rechtzeitig beim Jobcenter anmelden
Dabei ist es wichtig, dass man sich rechtzeitig beim zuständigen Jobcenter abmeldet. Manche vertreten irrtümlicherweise die Ansicht, man müsse den Urlaub nur mitteilen, nicht genehmigen lassen. Das ist insofern falsch, als das bei Ablehnung, die natürlich nur aus wichtigem Grund erfolgen kann, schon ab dem ersten Tag der Abwesenheit kein Anspruch auf Leistungen mehr besteht.
Es kann nur abgelehnt werden, wenn die „Gefahr“ besteht, dass der Reisewillige in der Zeit seines Urlaubs in Arbeit vermittelt werden könnte, aber dann aufgrund der Abwesenheit womöglich nicht zur Verfügung steht. Um zu diesem Personenkreis zu gehören, muss man schon sehr gute Vermittlungschancen haben.
Der Urlaub ist angemeldet, was nun?
Ist der Urlaub angemeldet und genehmigt, ist es sehr wichtig, dass man sich direkt nach der Rückkehr aus dem Urlaub beim Jobcenter zurückmeldet. Das Problem dabei ist, dass ihr als „ortsabwesend“ geltet, bis ihr wieder persönlich bei eurem Sachbearbeiter vorgesprochen habt. Verpennt man die Rückmeldung und spricht erst wieder vor, wenn die Leistungen eingestellt wurden und man am nächsten Monatsersten merkt, dass kein Geld gekommen ist, hat man in der Regel Probleme zu beweisen, dass man pünktlich wieder vor Ort war. Selbst ein Stempel im Pass reicht da nicht als Beweis aus.
Bei „Aufstockern“ gelten zwar auch die 21 Tages-Regelungen, hier kann man allerdings davon ausgehen, dass eine Ortsabwesenheit, solange sie sich im Rahmen der gesetzlichen Normen hält, immer genehmigt wird. Wer sich in Arbeit befindet, wird ja nicht anderweitig vermittelt, hier wäre eine Ablehnung einer Ortsabwesenheit reine Schikane.
Ein Hartz IV Empfänger macht Urlaub – was zahlt der Steuerzahler?
Viele, die hören, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld 2 für einen Zeitraum von 21 Tagen im Jahr Urlaub machen kann und diese bezahlt bekommt, glauben erst einmal, dass der Steuerzahler den Hilfeempfängern den Urlaub finanzieren würde. Das stimmt natürlich nicht. Letztlich bekommt der Hilfeempfänger einfach weiter seine ganz normalen Leistungen. Denn erstens wird die Miete ganz normal weiter fällig. Und zweitens muss er sich mit Lebensmitteln und allem anderen lebensnotwendigen genauso versorgen, wie in Zeiten in denen er zu Hause ist. Durch die Ortsabwesenheit eines Hartz IV Empfängers entstehen dem Staat also keine zusätzlichen Kosten.
Urlaub als Hartz IV Empfänger – 3 Tipps zum Geld sparen
Letztlich ist ein Regelsatz von 399€ (404€ ab 01.01.2016) nicht so hoch, dass man davon horrende Beträge einsparen könnte. Daher sollte man bei der Planung folgendes beachten:
Lieber 1-2 Kurzurlaube pro Jahr als eine „große“ Reise
Es gibt immer Möglichkeiten auch ein paar Tage zu relativ kleinen Preisen aus den eigenen vier Wänden auszubrechen und einfach einmal etwas anderes zu sehen. So sind mehrere Kurzurlaube pro Jahr besser, als alle paar Jahre mal eine Pauschalreise. Besonders in Kombination mit immer günstiger werdenden Flugtickets, lassen sich oft unglaublich günstige Reisen zusammenbauen.
Nutzt die Nebensaison
Kurz vor oder kurz nach den Ferien sind die Preise oft um ein Vielfaches günstiger. Daher rate ich euch genau zu diesen Zeiten „am Rande der Hauptsaison“ zu verreisen, so spart man schon bei der Buchung enorm. Auch vor Ort ist es in der Nebensaison oft preiswerter.
Alternative Ferkehrsmittel
Wenn ihr nicht in der Nähe eines „Billig-Flughafens“ lebt, so habt ihr noch immer die Möglichkeit auf Fernbusse oder Sparpreis Aktionen der Bahn auszuweichen. Auch für weitere Strecken findet man hier oft gute Angebote.
Fazit
Alles in allem kann man festhalten, dass auch Empfänger von Hartz IV Leistungen einen Anspruch auf Urlaub haben. Sie müssen nur die notwendigen Formalien einhalten. Und es gibt immer auch Möglichkeiten, einen entsprechend günstigen Urlaub zu buchen. Schaut euch doch auch einmal hier auf der Seite um. Der eine oder andere Deal, der auch zu eurem Geldbeutel passt und euch gefällt, wird mit Sicherheit dabei sein.