Hallo liebe UHUs,
für diejenigen unter euch, die genauso reise-verrückt sind wie ich, ist ein Thema aktuell von großer Bedeutung – Die Unister Holding GmbH hat Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen an sich ist vielleicht nicht jedem bekannt, wohl aber mindestens eins der vielen Tochtergesellschaften der Firma. Dazu zählen zum Beispiel ab-in-den-urlaub.de, hotelreservierung.de oder reisen.de. Ich selbst habe schon oft vor allem Flüge über fluege.de gebucht, welche ebenfalls zu Unister gehört. Was passiert nun wenn ein solches Unternehmen „pleite“ geht? Was passiert mit eventuell schon gebuchten Reisen, Flügen, etc.? Welche Portale sind überhaupt betroffen von der Insolvenz? Und, und, und… Jetzt stehen natürlich viele Fragen im Raum, die es zu klären gilt. Darum habe ich mich mal ausführlicher mit dem Thema auseinander gesetzt. In diesem Artikel werde ich euch von Grund auf erklären was bei Unister gerade so los ist und was ihr (falls ihr von der Insolvenz betroffen seid) jetzt unternehmen könnt.
Was ist Unister?
Fangen wir mal ganz von vorne an.
Die Unister Holding GmbH wurde im Juli 2002 von Thomas Wagner in Leipzig gegründet. Bekannt geworden durch geschickte Werbung im Fernsehen und auf google.de ist das Unternehmen rasant gewachsen. Bis zum heutigen Stand gehören über 40 Internetseiten zum Unternehmen, teils aufgrund von Neugründungen, teils aufgrund von Zukäufen. Die 6 großen Geschäftsbereiche umfassen Reisen, Finanzen, Automobile, Medien, Immobilien und Social Media. Am 14. Juli 2016 kam es zu einem tragischen Flugzeugabsturz in Slowenien, bei dem der Geschäftsführer Thomas Wagner und der Mitgesellschafter Oliver Schilling beide ums Leben kamen. 4 Tage später musste die Unister Holding GmbH Insolvenz anmelden, in den nächsten 3 Tagen darauf auch die Tochterunternehmen Urlaubstours, Unister Travel Betriebsgesellschaft, U-Deals und Unister GmbH.
Welche Portale sind betroffen und was passiert damit?
Wie ich eben schon erwähnt habe zählen viele Portale zur Unister Holding GmbH. Um euch einen kleinen Überblick zu verschaffen liste ich hier einmal alle deutschsprachigen Websites aus dem Geschäftsbereich Reisen auf, da uns als Reiseuhu’s das sicherlich am meisten interessiert und aktuell auch am ehestens von der Insolvenz betroffen ist. Dazu zähle ich auch Portale, die in enger Verbindung mit Unister selbst oder einer der Tochtergesellschaften stehen. Jedoch sei Vorab schon gesagt, dass nicht alle davon von der Insolvenz direkt betroffen sein müssen.
Unister-Portale:
- Ab-in-den-Urlaub.de
- ab-in-den-urlaub-deals.de
- holidayreporter.com
- holidaytest.de
- hotelreservierung.de
- kurz-mal-weg.de
- Reisen.de
- urlaubstours.de
- Fluege.de
Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Unister Holding GmbH.
Wie schon gesagt sind nicht alle diese Portale direkt von der Insolvenz betroffen. Aktuell haben aus dem Bereich Reisen nur der Reiseveranstalter Urlaubstours GmbH, die Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH und die U-Deals GmbH Insolvenz angemeldet. Solltet ihr trotzdem unsicher sein, solltet ihr euch vor einer Buchung genau informieren inwieweit das jeweilige Angebot von der Insolvenz betroffen ist. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich auch immer einmal die Service-Hotline anzurufen, wobei es bei der momentanen Situation durchaus zu langen Wartezeiten kommen kann.
Aber was passiert nun mit den Portalen, die von der Insolvenz betroffen sind? Der Insolvenzverwalter Lucas Flöther lässt verlauten, dass er eine Sanierung der Unister Holding GmbH plant. Dementsprechend kann es passieren, dass Buchungsportale, wie fluege.de oder ähnliche, von einem oder mehreren Investoren aufgekauft und weitergeführt werden. Zu diesem Zeitpunkt jedenfalls treten Unister-Portale nur noch als Vermittler auf, sodass die Verträge, die bei einer Buchung zustande kommen nur zwischen Reisendem und Veranstalter gelten und damit Risiken durch die Insolvenz des Unternehmens ausgeschlossen werden.
Was passiert mit bestehenden Buchungen, Gutscheinen, etc?
Kommen wir nun zur eigentlich interessanten Frage zu diesem Thema. Was passiert jetzt mit euren schon gebuchten Reisen, Flügen und Hotels bzw. mit den eventuell schon erworbenen Gutscheinen der Unister Holding GmbH. Ich versuche hier mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
In den meisten Fällen traten die Tochtergesellschaften des Unternehmens auch vor der Insolvenz nur als Vermittler der jeweiligen Leistung auf. Das heißt, sie haben die Leistung nicht selbst angeboten. In diesem Fall besteht auch kein Risiko für den Verbraucher, da der Vertrag direkt mit dem Reiseveranstalter geschlossen wurde und dementsprechend auch die Zahlungen direkt an diesen gesendet wurden. Damit auch weiterhin keine Komplikationen auftreten, wurden vorläufig alle Portale auf das Vermittlungsgeschäft umgestellt.
Die Urlaubstours GmbH, welche sich aktuell auch in der Insolvenz befindet, trat zuvor selbst als Reiseveranstalter auf, sodass der Vertrag zwischen dem Verbraucher und Urlaubstours zustande kam. Alle die jetzt vor lauter Schreck vom Stuhl fallen, weil sie auch bei Urlaubstours ihren Sommerurlaub gebucht haben, können sich jetzt wieder setzen und durchatmen. Die Kundengeldabsicherung der Generali Versicherung AG springt in diesem Fall für Urlaubstours ein und übernimmt die Reisekosten der Verbraucher, sodass ihr beruhigt in den wohlverdienten Urlaub fahren könnt. Ihr müsst übrigens auch noch die aufgeforderten Restzahlungen leisten, falls ihr eine gebuchte Reise schon angezahlt habt. Der Vertrag besteht weiterhin. Allerdings sollte das Geld nun auf ein Treuhandkonto überwiesen werden. Genauere Informationen hierzu erhaltet ihr auf der Internetseite von Urlaubstours. Weitere Buchungen sind seit dem 19. Juli allerdings nicht mehr möglich.
Anders verhält sich das bei erworbenen Gutscheinen. Das dafür gezahlte Geld fließt in der Regel in die Insolvenzmasse ein und wird nicht mehr an die jeweiligen Reiseveranstalter gezahlt. Mit anderen Worten: Die Kunden können den Reisegutschein nicht einlösen. Es kann sogar passieren, dass der Reisepreis erneut gezahlt werden muss. Über 14.000 Kunden sind davon wohl betroffen. Wer allerdings erst nach dem 20. Juli 2016 einen Gutschein erworben hat, bleibt davon verschont, da das Geld in diesem Fall nicht in die Insolvenzmasse fließt. Zur Sicherheit könnt ihr im jeweiligen Hotel anrufen und nachfragen ob die vermeintlich gezahlte Leistung auch in Anspruch genommen werden kann oder ob von Unister kein Geld gezahlt wurde. Mit einer Auszahlung des Gutscheins wird wohl aber nach der Insolvenz nicht mehr zu rechnen sein.
Du bist betroffen? Das solltest du jetzt tun!
Jetzt ist es leider passiert und du bist einer von vielen der von der Insolvenz der Unister Holding GmbH und seinen Tochtergesellschaften direkt betroffen ist? Du weißt nicht was du jetzt tun sollst und ob die spezielle Leistung, die du natürlich schon bezahlt hast, überhaupt noch in Anspruch genommen werden kann? Dann versuche ich dir mit diesem kleinen Überblick mal zu helfen.
Unister hat auf ihrer Website eine Rubrik eröffnet, die sich einzig und alleine mit dem Thema Insolvenz beschäftigt. Als Verbraucher findet man hier viele hilfreiche Informationen die Klarheit bringen. Unter anderem auch eine Tabelle mit einem Überblick über die Leistungen der verschiedenen Portale und deren Status.
Flüge:
→ Solltet ihr Flüge auf einem der Unister Portale gebucht haben seid unbesorgt. Wenn es um Flüge geht trat und tritt Unister nur als Vermittler der Leistung auf. Eure Buchung ist also in sicheren Händen, da keine direkten Vertrags- und Zahlungsbeziehungen zwischen dem Kunden und Unister bestehen und ihr könnt beruhigt abheben.
Pauschalreisen:
→ Auch hier müsst ihr euch keine Gedanken machen. Unister trat hier größtenteils auch als Vermittler der Reise auf, mit Ausnahme von Urlaubstours. Hier greift jedoch die Versicherung und sorgt dafür, dass ihr unbeschwert euren Urlaub genießen könnt. Nehmt aber unbedingt den Sicherungsschein mit um eventuelle Unklarheiten vor Ort aus dem Weg zu räumen. Ihr könnt auch weiterhin unbeschwert buchen, da alle Unister Portale fortan nur im Vermittlergeschäft tätig sind.
Hotelbuchungen:
→ Ähnlich wie bei den Pauschalreisen braucht ihr euch auch bei euren Hotelbuchungen nicht allzu große Gedanken machen. In den meisten Fällen trat Unister hier auch nur als Vermittler auf. Urlaubstours betreffend greift wieder die Versicherung und sorgt normalerweise dafür, dass ihr nicht aus dem Hotel geworfen werdet. Da der Sicherungsschein bei Hotelbuchungen allerdings nicht gesetzlich verpflichtend ist, solltet ihr im Vorfeld versuchen mit dem Hotel abzuklären ob alle Zahlungen geleistet wurden.
Reisegutscheine von U-Deals:
→ Die Gutscheine stellen für den Verbraucher leider schon ein Problem dar. Aus insolvenzrechtlichen Gründen sind diese nämlich momentan leider nicht einlösbar. Um eure Forderungen geltend zu machen, müsst ihr diese zur Insolvenztabelle bei Unister anmelden und werdet dann per Post über den weiteren Verlauf vom Insolvenzverwalter unterrichtet. Seit dem 20. Juli 2016 arbeiten die Portale der U-Deals GmbH ausschließlich nur noch als Affiliate-Plattform für Reisepartner. Das heißt im Klartext, dass die Gutscheineinkäufe und Reisebuchungen der Kunden seitdem nur noch über den Reisepartner laufen und abgewickelt werden. Wer also nach dem 20. Juli 2016 einen Gutschein erworben hat, wird diesen auch ohne Probleme einlösen können.
Es sind trotzdem noch Fragen bei euch offen? Hier könnt ihr alles auch noch einmal selbst nachlesen. Oder haut mir eure Fragen in die Kommentare und ich versuche mein Möglichstes sie zu beantworten.